BESTATTUNGSVORSORGE
Heute ist morgen schon gestern
Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung.
Heutzutage muss jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen finanziell selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusehen. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die dereinstige Bestattung inhaltlich und finanziell abzusichern.

Mit Ihrem Bestatter können Sie alle Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge offen und vertrauensvoll besprechen. Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen sind dabei maßgebend. Der Bestatter, von dem Sie diese Information erhalten haben, ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und hat damit die hohen Standards unserer Berufsorganisation anerkannt. Er ist berechtigt, Vorsorgeverträge der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG anzubieten,

Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Vertrages zur Festlegung Ihrer individuellen Wünsche mit dem Bestatter
Gleichzeitiger Abschluss eines Treuhandvertrages mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zur treuhänderischen Hinterlegung des bei Ihrem Bestatter ermittelten Kostenrahmens.
Mit diesen beiden zusammengehörenden Verträgen haben Sie alle wichtigen Aspekte berücksichtigt:
Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
Mögliche Absicherung zukünftiger Friedhofs- und Grabpflegegebühren
Mögliche Absicherung für ein Grabmal oder Grabzeichen
Schutz des angelegten Geldes vor dem unberechtigten Zugriff des Sozialamtes z.B. bei Pflegebedürftigkeit
Sichere Geldanlage mit einer soliden Verzinsung ohne zusätzliche Verwaltungskosten
Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital von einer namhaften Bank oder Sparkasse
Jährlicher Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient
Höhere Sicherheit der zweckgebunden hinterlegten Gelder als bei einem Sparbuch vor unberechtigtem Zugriff
Das Treuhandvermögen unterliegt der ständigen Kontrolle eines Aufsichtsrates. Im Leistungsfall wird Ihre Treuhandeinlage einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an Ihren Bestatter zur Durchführung Ihres Bestattungs-Auftrages ausgezahlt. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich über den Bestatter. Der Vorsorgebetrag steht auch dann zur Verfügung, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen nicht mehr bestehen sollte oder Leistungen des Sozialamtes Ihren Lebensunterhalt unterstützen.
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Einrichtung des Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. Sie wurde zur Absicherung der für eine dereinstige Bestattung hinterlegten Gelder gegründet. Mehr als 200.000 Vorsorgende vertrauen dieser Einrichtung.
Während der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. die Bestatter in Deutschland repräsentiert, versteht sich das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. als Interessenvertretung der Vorsorgenden und Instanz einer würdigen Bestattungskultur.